WEG-Verwaltung

Hat eine Immobilie mehrere Wohnungseigentümer, so spricht man von einer Eigentümergemeinschaft. Diese kann einen Verwalter bestellen, welcher die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übernimmt. Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bildet ein Kerngeschäftsfeld unseres Unternehmens.

Leistungskatalog WEG-Verwaltung

Fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung prädestinieren uns ebenso für die kaufmännische und technische, als auch für die juristische Verwaltung der einzelnen Liegenschaften. Wir garantieren Ihnen dabei stets eine professionelle und speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Betreuung.

Um Ihnen einen bestmöglichen Überblick über unsere Aufgaben als Hausverwaltung in Sachen WEG-Verwaltung zu bieten, haben wir diese für Sie verständlich zusammengefasst:

Allgemeine Betreuung

Eine Eigentumswohnung hat vermutlich die höchste Position in Ihrem privaten Vermögen. Egal ob Sie als Wohnungseigentümer nun selbst in der Wohnung leben oder diese als Kapitalanlage betrachten und Sie einem Mieter zur Verfügung stellen: der Vermögenswert, vor allem der im Gemeinschaftseigentum, ist ständig Fragen ausgesetzt. Immer wieder im Vordergrund steht dabei, in welcher Form und vor allem wann die Eigentümergemeinschaft sinnvoll in den Substanz- und damit auch Werterhalt der Immobilie investieren sollte.

 

Durch langjährige Erfahrung können wir Ihnen bestmögliche Beratungen bieten und Sie zudem über Forderungen in der Gesetzgebung beraten. Doch wir können mehr: da wir gern über den Tellerrand hinaus schauen, beraten wir auch hinsichtlich möglicher Einsparungspotentiale (Energiesparmaßnahmen, Versicherungen, Gas/Wasser/Strom). Die WICON Hausverwaltung betreut Wohnungseigentümer somit in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten.

WEG-Verwaltung Chemnitz Leipzig und Dresden

Wohnungseigentümerversammlungen

Als Verwalter sind wir für sowohl für die Vorbereitung einer Wohnungseigentümerversammlung, als auch für deren Einberufung und Durchführung verantwortlich. Nach jeder Eigentümerversammlung sorgen wir für die reibunglose Umsetzung von Beschlüssen. Gern wirken wir auch bei beschlossenen Maßnahmen, wie etwa Sanierungen oder Umbaumaßnahmen beratend und stellen nötige Kontakte zu einem Partner unseres Netzwerkes her.

Kaufmännische Verwaltung

Eine “klassische” Aufgabe einer jeden Hausverwaltung ist die Erstellung der Jahresabrechnung sowie die Ausarbeitung von Wirtschaftsplänen (inklusive Rechnungslegung). Wir übernehmen dabei die komplette Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. WICON kümmert sich zudem um die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, unter Benutzung offener Fremdgeldkonten. Kommt es zu einem Mieter- oder gar Eigentümerwechsel, leisten wir gern Unterstützung.

Juristische Verwaltung

Wir sind keine Anwälte, aber mit den rechtlichen Rahmenbedingungen bestens vertraut. So ist es die Aufgabe für uns als Hausverwaltung, alle Verträge, welche zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich und zweckmäßig sind, abzuschließen. Zudem sind wir als Hausverwaltung gern der rechtliche Vertreter und dadurch zuständig für den rechtsgeschäftlichen Verkehr sowie die gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Neben vorbereitenden Maßnahmen für Vertragsabschlüsse innerhalb der Eigentümergemeinschaft, überwachen wir zudem deren ordnungsgemäße Durchführung. Denn vorallem bei Verträgen ist es enorm wichtig, dass diese vollständig und korrekt ausformuliert werden.

Technische Verwaltung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilien. In dringenden Fällen leiten wir alle Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein. Durch das ebenfalls durch uns angebotene Facility Management (Hausmeisterdienstleistungen), verstehen sich regelmäßige Objektbegehungen von selbst. So sind wir neben der Planung und Überwachung baulicher Maßnahmen, auch für deren Abnahme zuständig.

Diese umfassen unter anderem:

  • Instandsetzungen der Immobilien
  • Um- und Ausbauten
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger