Unter allgemeiner Verwaltung verstehen wir in erster Linie die Vertretung des Immobilien-Eigentümers in allen der Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten. Gern führen wir für Sie professionell und zuverlässig Schriftverkehr mit Ihren Mietern, Pächtern und ggf. Dritten. So kann kann die Einhaltung und Erhaltung der zustehenden Vermieterrechte gewährleistet werden. Neben Behörden-Verhandlungen, veranlassen wir bei Bedarf zudem auch gern die Vermietung Ihrer Immobilie. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit handelt.
Durch unsere Maklertätigkeiten, können wir auch diesen Bereich abdecken. Bevor ein neuer Mieter Ihre Immobilie beziehen kann, ist die Durchführung einer Bonitätskontrolle sowie das Einholen einer Selbstauskunft essentiell. Hat Ihre Immobilie dann einen passenden Mieter gefunden, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung mit diesem. Zunächst findet dabei die Übergabe der Mietsache mit Hilfe eines Übergabeprotokolls statt. Das Abschliessen erforderlicher Mietverträge/Pachtverträge wird natürlich auch durch die WICON Hausverwaltung übernommen.
Ebenso bearbeiten wir natürlich auch Kündigungen welche Mietverhältnisse/Pachtverhältnisse betreffen (benötigt spezielle Vollmachten). Unter unseren Zuständigkeitsbereich fällt zudem das Veranlassen von Räumungen und die Überwachung/Durchsetzung der Hausordnung. Für beide Punkte können wir dabei bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Durchführungen von Mieterhöhungsverlangen, nach Beauftragung durch Sie als Eigentümer, ist ebenfalls durch uns abbildbar.
Eine Einarbeitung und Überwachung eines Hausmeisters ist ebenfalls ein Bestandteil unserer Mietverwaltung. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie uns das Facility Management übertragen oder eine Fremdfirma beauftragen möchten. Natürlich halten wir Sie bei allen Vorgängen stets auf dem Laufenden und arbeiten Ihnen Kopien des Schriftwechsels zu.